Der 8. Moot Court des Bundesarbeitsgerichts fand im Jahr 2020 am 16.01. in Erfurt statt. Dieser Wettbewerb wird alle zwei Jahre vom BAG ausgerichtet und behandelt einen fiktiven Fall auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. 32 Teams von Universitäten aus ganz Deutschland nahmen teil. Darunter 2 Teams der Humboldt Universität zu Berlin, Armir Nassar und Ingrid Sinell repräsentierten das Klägerteam, während Leo Kämpfe und Lukas Oldach ein Team der Beklagtenseite bildeten.

Ein Moot Court ist laut Definition ein Wettbewerb, der Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studenten der Rechtswissenschaft sein soll. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristen*Innen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Es handelt sich also um ein außer curriculares Angebot für Studenten juristischer Fakultäten.

In der Realität bedeutet ein Moot Court für die Studierenden, die sich häufig noch in der Anfangsphase ihres juristischen Werdegangs befinden, das tiefgehende Einarbeiten in ein spezifisches juristisches Thema, der Kampf um die besten Argumente, sowie ein wenig Aufregung, wenn der Tag gekommen ist, vor den Bundesrichtern*Innen aufzutreten.

Aber von Anfang an. Der Wettbewerb begann mit der Ausgabe des Sachverhalts Ende Juli 2019, dieser wird direkt vom BAG an alle Teams geschickt. Ab dann begann die eigentliche Arbeit des Moot Courts. Die Auseinandersetzung mit möglichen Schwerpunkten, die Einteilung der Zeit und die Vorgehensweise in Bezug auf den Juristischen Urteilsstil, der in der universitären Lehre an den Fakultäten ja eher ungern gesehen ist. Der diesjährige Fall weckte Erinnerungen an den Raubüberfall im Berliner Bodemuseum und bestand aus zwei Teilen. Im Rahmen einer Restitutionsklage nach   § 580 ZPO i.V.m. § 79 ArbGG beantragte der Kläger eine Wiederaufnahme des Verfahrens der Erstinstanz, weil neue Beweise über den Sachverhalt bekannt wurden. Im zweiten Teil beanspruchte der Kläger hilfsweise Wiedereinstellung, im Rahmen eines Wiedereinstellungsanspruchs aus § 242 BGB. Beide Ansprüche sind in der juristischen Ausbildung eher selten zu finden und so benötigte es viel Kraft, Durchhaltevermögen und notwendige Willensstärke für die Lösung der vorliegenden Probleme. Tatkräftig wurden beide Teams von den Coaches Laura Beschow und Henning Schatteburg Kempe unterstützt, die sich beide in der Examensvorbereitung befinden. Am 06.12.2019 mussten die jeweiligen Schriftsätze eingereicht werden. Schwierigkeiten bestanden zum einen in den präzisen und juristischen Formulierungen, die dennoch mit teils außergewöhnlichen Formulierungen geschmückt wurden, um die erfahrenen Richter zu beeindrucken. Weiterhin in der recht knappen inhaltlichen Vorgabe nur einen Schriftsatz im Umfang von 5 Seiten einzureichen. Juristen halten sich eigentlich immer kurz und schreiben nur das Nötigste, dieses dann aber auf fünf Seiten zu beschränken, vermag schwerer zu sein als man am Anfang vielleicht dachte.

Am 10.12.2019 bekam jedes Team einen Schriftsatz von dem „Gegnerischen Team“ einer anderen Universität. Das Auseinandersetzen und Beschäftigen mit dem anderen Schriftsatz begann. Dabei wurden bereits erste Formulierungen und Fehler für die mündliche Verhandlung herausgearbeitet.

Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb wurden wir von verschiedenen Kanzleien tatkräftig unterstützt. Bei dem Verfassen des Schriftsatzes unterstützte uns die Kanzlei Raue LLP, Pusch Wahlig Workplace Law und Gleiss Lutz sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Des Weiteren veranstalteten wir sogenannte Probepleadings mit den Kanzleien, die uns dabei halfen, unsere Rhetorik, sowie juristisches Argumentieren in einer vorgegebenen Zeit zu verbessern.

Am 15.01. fuhren wir mit dem Zug nach Erfurt und übernachteten dort. Am Morgen, des 16.01. trafen sich dann alle Teams im Foyer des BAG und wurden von der Präsidentin begrüßt. Die Einteilung der Teams wurde bekannt gegeben und die ersten Pleadings in den einzelnen Gruppen begannen. Dabei bestand jede Gruppe aus 8 Teams. Nur ein Team aus jeder Gruppe schaffte aber den Sprung ins Halbfinale, so dass jedes Argument, jede Minute der Vorstellung des Schriftsatzes und der Replique sitzen musste. Beide Teams zeigten ihre beste Performance und wurden von den Richtern*Innen des BAG für ihre Rhetorik und juristischen Argumentation sehr gelobt. Das Team um Ingrid Sinell und Amir Nassar schafften dabei den Sprung ins Halbfinale. Das Team Leo Kämpfe und Lukas Oldach wurden in ihrer Gruppe zweiter, hinter Konstanz den späteren Siegern des Wettbewerbs. Im Halbfinale gab es dann ein Berliner Duell, zwischen dem HU Team und dem Team der Freien Universität. Das Team der HU zeigte, wie in der Vorrunde, eine herausragende Leistung und überzeugte das gesamte Publikum mit ihren Argumenten. Die Richter*Innen des BAG entschieden aber anders und so zog das Team der FU ins Finale ein.

Im Finale trafen dann Konstanz und die FU aufeinander, welches das Team aus Konstanz deutlich für sich entscheiden konnte.

Bei der anschließenden Siegerehrung wurden alle Teams noch einmal für ihren Einsatz gelobt, Urkunden verteilt und jedes Team bekam großzügige Sachbuchpreise. Beim abschließenden Zusammenkommen mit Bier und Brötchen konnten wir noch einige interessante Gespräche mit den Richtern*Innen des BAG führen und Kontakte mit anderen Universitäten knüpfen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das ein außergewöhnlicher Tag, mit vielen netten Gesprächen und ein schöner Abschluss des Moot Court Projektes. Zum Schluss möchten wir uns noch bei Stephan Klawitter bedanken, der ebenfalls nach Erfurt reiste und uns tatkräftig vor Ort unterstütze und auch für den Feinschliff unserer Schriftsätze sehr hilfreich war.

Einen besonders großen Dank gilt selbstverständlich unseren beiden Coaches Laura und Henning, die nicht nur großartige Coaches/Mentoren waren, sondern selbst mindestens genauso viel Arbeit in das gesamte Projekt gesteckt haben. Ohne euch wäre das Ergebnis mit einem Halbfinal Einzug und einem zweiten Platz in der Vorrunde nicht das beste Ergebnis der HU geworden, was bisher bei einer Teilnahme erreicht wurde. Abschließend sprechen wir unseren Dank noch einmal den Anwälten*Innen von Gleiss Lutz, Push Wahlig Workplace Law, Raue LLP und der BDA aus, die uns förderten, aber auch forderten. Besonders erwähnen möchten wir auch die großzügige finanzielle Unterstützung der hier genannten Partner.