Im Durchgang 2018/2019 hat die HU zum zweiten Mal mit einem Team am BFH-Moot Court teilgenommen. Unser Team bestand aus Studenten des Schwerpunktes 4c, Til Kowalsky, Marc Berninger, Jakob Schirrmacher, Willy Kalkutschky und Magnus Habighorst. Eine intensive Betreuung erfolgte durch Herrn Prof. Dr. Thomas Stapperfend, Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sowie Herrn Dr. Tibor Schober, Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Unterstützt wurde das Team zudem durch Frau Rechtsanwältin Dr. Katarina Günther von Mazars sowie durch die ehemalige Teilnehmerin Kirsa Krüger.

In dem von uns zu bearbeitenden Verfahren (BFH IX R 22/18) ging es um die Frage, ob die Kosten für die Veräußerung einer Immobilie zu dem Zweck, mit dem Erlös ein Vermietungsobjekt zu erwerben, als sog. Werbungskosten bei der Versteuerung der Einkünfte aus der Vermietung abziehbar sind. Bei der Bearbeitung spielten nicht nur steuerrechtliche Literatur und Rechtsprechung eine Rolle, sondern auch zivilrechtliche und wirtschaftliche Überlegungen.

An den herausragenden Erfolg der ersten Teilnahme, bei der sich das HU-Team für die Verhandlung in München qualifizieren konnte, konnten wir leider nicht anknüpfen. Gleichwohl haben wir aus der Teilnahme an der ersten Phase eine Vielzahl von Erfahrungen, Lehren und Kontakten mitgenommen, sodass auch wir die Teilnahme am BFH-Moot-Court uneingeschränkt empfehlen können.

Einerseits bietet der BFH-Moot-Court die Gelegenheit, sich vertieft mit dem Steuerrecht zu befassen. Für dieses gibt es an der HU zwar keinen eigenen Schwerpunkt. Im Schwerpunkt 4c (Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) ist aber eine Veranstaltung zum Unternehmenssteuerrecht obligatorisch und es gibt ein breites steuerrechtliches Programm im Wahlpflichtbereich. An einer Vielzahl dieser Veranstaltungen haben die Teammitglieder teilgenommen und so gute Kenntnisse erworben. Den anfänglichen Respekt vor dem relativ unbekannten Rechtsgebiet haben wir so – und durch die intensive Betreuung – schnell verloren. Einige Teammitglieder können sich hierdurch auch eine weitere Beschäftigung mit dem Steuerrecht gut vorstellen.

Andererseits war es eine besondere Erfahrung, ein völlig unbekanntes juristisches Problem gemeinschaftlich herauszuarbeiten und über einen längeren Zeitraum arbeitsteilig in Form eines Schriftsatzes zu lösen. Diese Arbeitsweise unterschied sich stark von der Arbeit in einer Lerngruppe oder der gemeinschaftlichen Diskussion einer Hausarbeit, weil sie eine sehr viel tiefere rechtswissenschaftliche Argumentation erforderte. Sie kommt der Praxis sehr viel näher und war daher für uns eine sehr bereichernde Erfahrung.

Für vielfältige Erfahrungen und Lehren sowie die Unterstützung durch unsere sehr engagierten Betreuer sind wir sehr dankbar. Die Teilnahme am BFH-Moot-Court können wir allen, die sich für das Steuerrecht interessieren, nur empfehlen.

M. Habighorst